Select Country
Kroatien
Kroatien
Albanien
Albanien
Bulgarien
Bulgarien
Montenegro
Montenegro
Österreich
Österreich
Polen
Polen
Rumänien
Rumänien
Serbien
Serbien
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Tschechien
Tschechien
Ungarn
Ungarn
Steueränderungen

Allgemeines Steuergesetz

03/01/2025
  • Die Einreichung von Steuerakten und sonstigen Dokumenten, die keine von der Steuerbehörde ausgestellten Steuerakte sind, wird auf elektronische Kommunikation umgestellt, und es wird bestimmt, dass ein Beteiligter durch Registrierung oder Einloggen im elektronischen System der Steuerbehörde der elektronischen Zustellung von Dokumenten ausdrücklich zustimmt.
  • Eine neue Bestimmung regelt, dass in Fällen, wo die vorgeschriebenen monatlichen und jährlichen Steuererklärungen nicht eingereicht werden, auch die Verantwortlichkeit eines Gesellschafters im Verfahren zur Feststellung der Steuerpflicht durch einen Steuerbescheid bestimmt wird.
  • Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch gemeinsam mit dem Steuerpflichtigen für die festgesetzte Verbindlichkeit und fungieren als Bürgen. Eine Beschwerde gegen den genannten Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung für dessen Exekution.

Erhöhung der Mindestgehälter und Steuerfreibeträge

03/01/2025
  • Das Bruttomindestgehalt in Kroatien erhöht sich auf €970,00.
  • Das Bruttogehalt für Geschäftsführer erreicht €1.168,70.
  • Steuerfreibeträge erhöhen sich von €560,00 auf €600,00.
  • Steuerklassen – die Grenze für die Anwendung des höheren Einkommensteuersatzes steigt von EUR 50.400 auf EUR 60.000.
  • Neue Obergrenzen für Einkommensteuersätze.

Mehr zur Einkommensteuer in Kroatien.

Nicht steuerpflichtige Einkünfte

03/01/2025
  • Leistungsbezogene Prämien erhöhen sich auf €1.200,00 jährlich.
  • Die Pensionsabfertigung wird bis zu einem Betrag von €1.500,00 steuerfrei.
  • Stipendien für Studenten und Schüler steigen auf €600,00 pro Monat.
  • Die Entschädigung für die Trennung von der Familie wird bis zu einem Betrag von €300,00 monatlich steuerfrei.

Umsatzsteuergesetz

03/01/2025
  • Die Schwelle für den Eintritt ins und den Austritt aus dem USt-System erhöht sich von €40.000,00 auf €60.000,00.
  • Für kleine Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten neuen Bestimmungen, die es ihnen erlauben, USt-Befreiungen in Kroatien für steuerpflichtige Transaktionen in Anspruch zu nehmen, vorausgesetzt sie erfüllen bestimmte Kriterien.

Mehr zur Umsatzsteuer in Kroatien

Beitragsänderungen

03/01/2025
  • Die Befreiungen von Beitragspflichten für junge Menschen und entsandte Arbeitskräfte werden abgeschafft, wobei aber die Steuervergünstigungen für junge Menschen, die erstmals in den Arbeitsprozess eintreten, erhalten bleiben.
  • Die jährlichen Einkommensteuerermäßigungen für Personen unter 30 Jahren werden ebenfalls abgeändert.

Grundsteuer

03/01/2025
  • Die neu eingeführte Grundsteuer wird von inländischen und ausländischen juristischen Personen entrichtet, sowie von natürlichen Personen, die per 31. März des Jahres, für das die Steuer festgesetzt wird, Eigentümer von Immobilien sind.
  • Die Grundsteuer wird jährlich anhand eines von der Steuerverwaltung ergangenen Bescheids entrichtet und variiert zwischen EUR 0,60 und EUR 8,00 pro Quadratmeter Nutzfläche der Liegenschaft.
  • Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab dem Datum des Bescheids.
  • Die Höhe der Steuer wird durch Beschluss des Vertretungsorgans der kommunalen Selbstverwaltungsbehörde bestimmt.
  • Das Gesetz sieht außerdem Ausnahmen von der Entrichtung der Grundsteuer vor.

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht

© 2022 TPA Steuerberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.