Letzte Überprüfung 31 Mar 2023
möglich für künftige, noch nicht verwirklichte Trans- aktionen; uU auch für laufende und abgeschlossene Transaktionen möglich; für Bestimmung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für eine Periode von 3 bis 5 Jahren
Pflicht zur Vertretung durch zugelassenen Steuerberater einzureichen beim Finanzministerium
Gebührenpflicht: mindestens HUF 8 Mio. (EUR 19.289) maximal HUF 12 Mio. (EUR 28.934);
bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen mindestens HUF 8 Mio. (EUR 19.289), maximal HUF 12 Mio. (EUR 28.934)
Säumniszuschläge: Privatpersonen bis zu HUF 400.000 (EUR 964), sonstige Steuerzahler bis zu HUF 100.000 (EUR 2.411)
Verspätungszuschläge: der jeweils geltende Leitzins mit einem Aufschlag von 5%, tageweise Berechnung
bis zu 50 % bzw. 200 % des Steuerfehlbetrages
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